Aufgaben der Hausverwaltungen

Hausverwaltungen und deren Aufgaben sind im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgeschrieben. Hier werden sämtliche Befugnisse und mögliche Aufgaben, die einer ordentlichen Hausverwaltung zukommen genauestens geregelt. Aber was genau sind diese Aufgaben, oder besser gesagt wie definieren sie sich?

Gesetzliches

Im WEG steht unter §20 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters: >> (1) Der Verwalter ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu befolgen, soweit diese nicht gesetzwidrig sind. Dem Verwalter steht die Verwaltung der Liegenschaft und dabei insbesondere auch die nach außen unbeschränkbare Vertretung der Eigentümergemeinschaft zu; im Rahmen dieser Vertretung ist er auch zur Bestellung eines berufsmäßigen Parteienvertreters befugt. <<
Somit als conclusio – Die Hausverwaltung hat sämtliche Interessen der Liegenschaftseigentümer (Wohnung/Haus…) zu vertreten. Das können nun Häuser mit ausschließlich im Eigentum befindlichen Wohnungen sein oder aber auch gemischte Liegenschaften wo es sowohl Eigentümer als auch Mieter gibt.

Konkretes

Als Hausverwaltung hat man schon sehr umfangreiche Tätigkeiten zu verrichten. Die Organisation von Instandhaltungsarbeiten für die verwaltete Liegenschaft, gehören genauso dazu wie die korrekte Aufstellung von sämtlichen Abrechnungen die die Liegenschaft betrifft. Zusätzlich kommen dann auch noch Aufgaben dazu wie Reinigungsfirmen und Pflege von Aussenanlagen (Hausmeisterdienste) zu bestellen und alle zwei Jahre sind Hausverwaltungen verpflichtet eine Eigentümerversammlung einzuberufen – wo sie Rechenschaft über ihr Tun ablegen, als auch eine Vorschau über neue notwendige Investitionen oder anfallende Kosten geben muss.


Freie Wahl

Eigentümergemeinschaften können Ihre Hausverwaltung normalerweise frei wählen. Es gibt aber auch Modelle wo das nicht geht. Nämlich dann, wenn zum Beispiel eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft im Besitz einer Wohnhausanlage ist und auch gleichzeitig die Hausverwaltung für die Mieter gemacht hat, aber einen Teil der Wohnungen/Reihenhäuser an Mieter verkauft. Da können die ehemaligen Mieter und jetzigen Eigentümer ihre Hausverwaltung nicht auswählen, denn der Mehrheitseigentümer bleibt ja die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft und die bestimmt, dass sie die Hausverwaltung selbst weiter macht.
Eine Hausverwaltung bekommt nach ihrer Bestellung von der Eigentümergemeinschaft eine Vollmacht erteilt eben gewisse Handlungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Interesses durchzuführen.

Finanzielles

Wenn nicht anders geregelt, kümmert sich die Hausverwaltung um sämtliche anfallende Kosten einer Eigentümergemeinschaft. Dazu gehören auch die Einnahmen von Betriebskosten und auch die Bildung von Rücklagen für allfällige Renovierungen oder anderer Investitionen. Mit diesen Geldern hat die Verwaltung sorgsam umzugehen und hat den Eigentümern zu jeder Zeit Rechenschaft abzulegen was mit den Finanzen passiert. Je nach Vollmacht und Bedingungen, müssen für gewisse Ausgaben mehrere Angebote eingeholt werden und diese dann zur weiteren Entscheidung den Eigentümern vorgelegt werden.

Kosten

Alles hat seinen Preis. Auch Hausverwaltungen kosten etwas. Was genau ist einerseits regional aber auch von den Rahmenbedingungen die ausverhandelt wurden abhängig. Daumen mal Pi kann man im Schnitt so mit 3,30 – 3,50 Euro pro m2 und Jahr rechnen. Konkret sind das zum Beispiel für eine 130m2 Wohnung / Reihenhaus zwischen 430,- bis 460,- pro Jahr oder 36,- bis 38,- Euro pro Monat rechnen. Teurere Plaster wie Wien / Salzburg / Innsbruck können durchaus auch noch höhere Preise haben.

Kündigung

Oftmals stellt sich auch die Frage, was tun, wenn man mit der Hausverwaltung nicht zufrieden ist. Je nach Vertrag und Vollmacht können die Eigentümer die Hausverwaltung unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen natürlich auch kündigen und sich nach einer neuen Vertretung umsehen. Mietern ist dies aber nicht möglich.



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2 Antworten

  1. Lena sagt:

    Danke für den informativen Beitrag über Hausverwaltungen. Mein Onkel möchte ein Haus vermieten und benötigt eine Hausverwaltung. Gut zu wissen, dass die Hausverwaltung die Organisation von Instandhaltungsarbeiten für die verwaltete Liegenschaft, genauso wie die korrekte Aufstellung von sämtlichen Abrechnungen der Liegenschaft übernimmt.

  2. Lisa Schmidt sagt:

    Ein Freund von mir besitzt ein Haus mit mehreren Wohnungen. Zunächst wollte er viele Sachen selber organisieren, aber letztlich ist es die beste Wahl, eine zuverlässige Hausverwaltung damit zu beauftragen. Allein die ganze Organisation von Instandhaltungsarbeiten für die verwaltete Liegenschaft und die korrekte Aufstellung von sämtlichen Abrechnungen sind komplexe, zeitaufwendige Aufgaben.

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