Baustellen machen Lärm was tun?
Irgendwie hat das bestimmt schon jeder einmal erlebt … man sitzt gemütlich beim Essen oder am Nachmittag bei der Jause und plötzlich glaubt man, der Nachbar kommt mit dem Bohrer gleich bei der Wand durch. Oder aber, genau vor seinem Fenster beginnt plötzlich jemand mit dem Presslufthammer die Straße aufzureißen… Lärm, Lärm und wieder Lärm – das darf doch nicht sein? ODER? Doch der darf sein. Was genau sein darf wollen wir hier ein wenig näher erläutern.
Die schlechte Nachricht
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort schreibt (wir zitieren):
Nicht nur während Ruhezeiten, sondern auch tagsüber darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden. Während der üblichen Ruhezeiten (insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen) wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Es bedarf immer einer individuellen Prüfung, ob eine angezeigte Lärmerregung störend und ungebührlich ist. Diese Prüfung wird in der Regel vor Ort von der Polizei durchgeführt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer “absoluten Nachtruhe” zwischen 22 und 6 Uhr. Auch in diesem Zeitraum muss im Einzelfall geprüft werden, ob ungebührliche Lärmerregung vorliegt.
oesterreich.gv.at
Schlechte Nachricht deshalb, weil es keine – wie oft angenommen wird – gesetzlich festgelegte Ruhezeiten gibt.
Reden ist gold …
Es ist natürlich empfehlenswert sich mit dem Lärmverursacher zusammenzureden. Das persönliche Gespräch, über mögliche Zeiten in denen Lärm sein darf ist immer besser, als gleich die Polizei zu holen. Die meisten Konflikte lassen sich so meistens schon im Vorfeld lösen. Hilft aber eine Aussprache nicht, so kann natürlich bei den jeweiligen Behörden Anzeige erstattet werden (Polizei, Bezirkshauptmannschaft, Magistratsamt, Gemeinde…), denn das erzeugen von Lärm kann eine strafbare Verwaltungsübertretung sein. Zudem kamm man neben der Anzeige auch die Lärmstörung zivilrechtlich untersagen lassen, wenn:
- das ortsübliche Maß überschritten wird – und
- die ortsübliche Benutzung der Wohnung/Grundstückes wesentlich beeinträchtigt wird.
Nun sollte man wissen, was das ortsübliche Maß genau ist. Diese Informationen sind regional verschieden und von den jeweiligen Gegebenheiten abweichend. Als Beispiel: Wann, wo rasengemäht werden darf (oder wie es so schön heißt – andere geräuschvolle Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen) kann von den jeweiligen Gemeinden geregelt werden. Alle 9 Bundesländer haben hier eigene Regelungen in ihren Gemeinden. Hier finden sie die Übersicht dazu: Rasenmähen und Ruhezeiten
Wien ist anders
In Wien sind Bauarbeiten, die Lärm verursachen, dem Gesetz nach von Montag – Sonntag von 6-20 Uhr erlaubt. Jedoch sind für gewisse Baumaschinen vom Gesetz her gewisse Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, festgesetzt. Außerdem muss unnötiger Baulärm so weit es geht vermieden werden. Davon ausgenommen sind (Bau)Arbeiten, zur Beseitigung von unmittelbaren Gefahren, oder aber auch Arbeiten an öffentlichen Versorgungseinrichtungen. Weiteres Zitat:
Das Baulärmgesetz gilt nicht für Bereiche, für deren gesetzliche Regelung der Bund zuständig ist sowie im Straßenbahn- und U-Bahnbau, der dem Eisenbahnrecht unterliegt.
Wien.gv.at
Lärm und Auswirkungen auf die Gesundheit
Unerwünschter und störender Schall wird als Lärm definiert. Wie aber Lärm empfunden wird hängt vom Schallpegel und Frequenz, der Geräuschkulisse im Allgemeinen und vom subjektiven Empfinden ab. Lärm ist sogar dann gesundheitsgefährlich wenn wir Ihn gar nicht bewusst wahrnehmen. Wir können nur regenerieren, wenn es still und leise rund um uns ist. Lärm verursacht beim Menschen Stress und dieser wiederum veranlaßt den Körper Stresshormone auszuschütten. Selbst im Schlaf “hört unser Ohr mit” und wir kommen nicht wirklich zur Ruhe. Der permanente Stresszustand erhöht den Blutdruck und dieser wiederum kann auslöser für Herzinfarkte oder Schlaganfälle sein. Zusätzlich kann zu viel Lärm auch zu Konzentrationsschwächen, Nervosität oder Gereiztheit führen. Das ganze körperliche Wohlfühlsystem gerät aus dem Gleichgewicht. [Linktip: – Lärm macht krank]
Ruhe finden
Es ist oft nicht einfach “Ruhe” zu finden – nicht jedem ist es möglich seiner lärmenden Umgebung zu entfliehen. Wenn aber, dann suchen sie die Abgeschiedenheit, irgendwo in der Natur. Oder gehen sie in Bibliotheken und genießen dort die Stille. Lärmstressbewältigung geht auch mit Sport, oder Entspannung wie autogenes Training, Yoga oder medidativen Methoden. Genießen sie die Stille so intensiv wie sie können…
Links:
- Lärm macht krank
- Österreich.gv.at – Lärm
- Info zu Ruhezeiten Österreichweit
- Lärm und Schallschutz – Wien