Gemeinnütziger Wohnbau-Novelle

Zirka ein Fünftel (~20%) der Österreicher wohnen in Wohnungen/Häusern die von gemeinnützigen Wohnbauträgern errichtet wurden. Bei vielen gibt es nach einer (meist) 10-Jährigen Mietfrist die Option die Liegenschaft ins Eigentum zu übernehmen. Mit einer Novelle, die das Wirtschaftsministerium / die Regierung am 18.04.2019 in Begutachtung geschickt hat, soll es möglich werden, diese eher günstigen Wohnungen schneller ins Eigentum zu übernehmen. Die Oppositionsparteien sehen darin eher eine weitere Verknappung von leistbarem Wohnraum.

Im Grunde soll es zu Vereinfachungen kommen, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Die derzeitige Wartefrist von 10 Jahren soll auf 5 Jahre verkürzt werden, so der Vorschlag in der Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Ebenso ist vorgesehen, dass die Genossenschaften (gemeinnützige Bauvereinigungen-kurz GBV) zukünftig die Mietobjekte in einer Zeitspanne von 5-20 Jahren dem Mieter zum Kauf anbieten müssen. Die Erstreckung dieser Angebotsfristen soll auch für laufende Mietverträge gelten.

Kleinere Wohnungen von unter bis inklusive 40 m2 sollen von dieser Eigentumsoption ausgenommen werden und somit dem “Mietermarkt” erhalten bleiben. Ebenso soll eine Art Spekulationsschutz eingeführt werden, der in Form einer Mietzinsbindung für 15 Jahre im Falle eines Kaufes durch den Mieter realisiert werden soll.

Bevorzugung von Österreichern und Gewaltopfern

Die in Begutachtung geschickte Novelle sieht auch vor, Gewaltopfern – der Nachweis soll durch z.B. einstweilige Verfügungnen oder Wegweiserechte erbracht werden – Vorrang bei der Vergabe geförderter Wohnungen erhalten sollen. Ebenso sollen auch Österreicher und staatsvertraglich gleichgestellte Menschen (EU-Bürger) vorgerreiht werden.

Die Novelle beinhaltet auch einen lange gehegten Wunsch der GVB. Nämlich, dass Mieter die in geförderten Wohnungen leben, diese nicht via Internetplattformen wie AirBnB oder ähnlichen vermieten können. Ob das in Anbetracht der verkürzten Kaufoption eine sinnvolle Lösung ist, wird sich erst weisen…

Ein weiteres Ziel dieser WGG Novelle ist es, Großinvestoren den Zugriff auf billige gemeinnützige Wohnungen zu versperren. So sollen diese Investoren auch keine gemeinnützigen Bauträger mehr übernehmen können (wie zuletzt in Wien oder Burgenland passpiert).

~ 360 betroffene Gesellschaften österreichweit

Von der Gesetzesnovelle sind ca. 180 gemeinnützige Bauvereinigungen, etwa 100 Genossenschaften sowie 80 Kapitalgesellschaften betroffen. Insgesamt werden von diesen ca. 650.000 Mietwohnungen und ca. 270.000 Eigenheime verwaltet. Aufgrund des im Schnitt um 20% günstigeren Mietpreises, sehr begehrten Wohnungen, erhofft sich die Regierung nun mit dieser Novelle, einen leichteren Zugang zu Eigentum aber auch eine mögliche Altersvorsorge.

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