Stromrechnung – leicht erklärt

Wer kennt das nicht, die Konfusion, wenn man einmal im Jahr seine Strom- oder Gasabrechnung bekommt. Da sind viele Zeilen und Positionen, denen man sich gar nicht bewußt ist, dass man sie bezahlt. Wie Netznutzung, oder KWK – Pauschale, Ökostromförderbeitrag und so weiter und so fort. Es wird schon lange gefordert die Strom- und Gasrechungen transparenter und übersichtlicher zu machen. Laut Kurierbericht (sieher hier) und E-Control Österreich sollen ab 2020 die Stromrechnungen monatlich kommen.

Teile der Stromrechnung

Ablesedaten

Aus den Ablesedaten können sie, wie es der Name schon sagt, die abgelesenen Verbrauchsdaten über den Ablesezeitraum entnehmen. Der Ablesezeitraum ist in der Regel ein Jahr (365 Tage). Der kann aber, je nach Ablesung auch mal ein paar Tage weniger oder mehr betragen.

Energie Berechnung

Unter diesem Punkt finden Sie die Angaben über den Grundpreis (meist € / Monat) und den jeweiligen Energie-Verbrauchspreis. Diese Verbrauchspreise können eine Verrechnungsbasis haben – wie Staffelpreise. Zum Beispiel bis 3.500 kWh 4,88 Cent / kWh … bis 6.000 kWh 3,89 Cent / kWh.

Netznutzung Kosten

Hier befinden wir uns aus Konsumentensicht im undurchsichtigsten Bereich der Rechnung. Aber klar, die Netzbetreiber haben ja auch Kosten für den Betrieb, die Wartung, Ablesung und Bereitstellung. Daher finden sich hier eben Positionen wie Netznutzungs Grundpreis, Netznutzungs Arbeitspreis, Netzverlustentgelt oder Entgelt für Messleistungen. Je nach Anbieter und Tarif sind diese Kosten oft viel höher als der tatsächlich verbrauchte Strom. Es ist auch ein Irrtum, wenn man glaubt dem Netzbetreiber durch Anbieterwechsel zu entkommen. Denn der Netzbetreiber bleibt immer gleich, weil dieser ortsgebunden ist es ändert sich nur die Energieberechnung.

Steuern und Abgaben

Der meist letzte Punkt aus dem sich Ihre Stromrechnung zusammensetzt sind die Steuern und Abgaben. Da kommt man auch manchmal ganz schön ins Staunen, wenn man sich bewußt macht, für was man alles zahlen muss. Hier finden sich Positionen wie Energieabgabe, KWK Pauschale, Ökostrompauschale, aber auch Ökostromförderbeitrag, Gebrauchsabgaben für Netz und Energie. Das alles zusammen wird dann auch noch mit 20% Mehrwertssteuer besteuert – und dann dürfen sie es Zahlen.

Jede Rechnung anders

Die oben angeführten Komponenten sind grundsätzlich bei jeder Rechnung gleich. Trotzdem können da oder dort auch andere Begrifflichkeiten für ein und denselben Posten auftreten. Jeder Energielieferant wählt eben eine andere Form der Darstellung in seinen Rechnungen.

Fehler in der Rechnung – was tun?

In erster Instanz auf jeden Fall Kontakt mit der Verrechungsstelle ihres Stromlieferanten aufnehmen. Wenn sich der Fall hier nicht lösen läßt, dann gibt es seitens der E-Control auch noch die Möglichkeit die Schlichtungsstelle dort anzurufen. (Staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle). Die gibt es schon seit 2002 und ist ein wichtige Bestandteil des Endkundenservice der E-Control. Links zur Econtrol weiter unten…

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