Förderungen Tirol

Tirol setzt in der Wohnbauförderung auf bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum. Ebenso sieht man in Tirol die WBF als Steuerungsinstrument für viele gesellschaftspolitische Bereiche – insbesonders die sozial- und familienpolitischen Ziele sollen damit abgedeckt werden.
Genaue Details gibt es auf der Homepage des Landes Tirol.

Als rechtliche Grundlage dient in Tirol die am 14.05.2019 beschlossene Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (aus 1991)

Richtlinien der Wohnbauförderung in Tirol

In Tirol gelten verschiedenste Richtlinien je nach Objekt/Projekt.
Als Beispiel finden sie hier nachstehend die Einkommensgrenzen für mind. 10 Jahre alte Objekte:

eine Person 2.850 Euro (netto)
zwei Personen4.650 Euro (netto)
drei Personen5.000 Euro (netto)
vier Personen5.350 Euro (netto)
weitere Infos finden sie:Wohnbauföderung Tirol

In Tirol bietet die Wohnbauförderung verschiedenste Formen der Unterstützung an, wie z.B. Zuschüsse, Kredite und Beihilfen.
Ziel ist es für alle diese Formen der Unterstützung, das Grundbedürfnis Wohnen in Tirol leistbar oder zumindest leichter leistbar zu machen.
Die Förderungen gibt es wie im ganzen Bundesgebiet für Neubauten, Sanierungen und den Erwerb von Eigentum.

Links:

Übersicht der Bundesländer:


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