Förderungen Burgenland

Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen – so heißt es auf der Homepage des Landes Burgenland.
Im Burgenland wurde am 20.09.2018 ein neues Wohnbauförderungsgesetz beschlossen. Ziel ist es leistbare Wohnungen und Eigenheime in entsprechender Zahl zu schaffen und für eine ständige Verbesserung der Wohn-und Lebensqualität zu sorgen.

Wer wird gefördert im Burgenland

Gefördert wird, wer einen dringenden Wohnbedarf hat, österr. Staatsbürger(in) oder EU Bürger(in) ist. Als dringender Wohnbedarf wird definiert: “wenn das zu fördernde Haus bzw. die zu fördernde Wohnung das dringende Wohnbedürfnis abdeckt. ” Zudem muß auch – um in den Fördergenuß zu kommen – ein Hauptwohnsitz im geförderten Objekt begründet sein. Zudem muß man auch mind. 2 Jahre in Österreich ununterbrochen und rechtmäßig einen Hauptwohnsitz gehabt haben.

Wer kann im Burgenland Förderwerber sein?

* Österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger oder gleichgestellte begünstigte Personen (zB. EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger)

* Gemeinden

* Gemeinnützige Bauvereinigungen

* juristische Personen (Betriebe) für die Errichtung und Sanierung von Dienstnehmerwohnungen

* Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstnehmerwohnungen

* sonstige gewerbliche Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes für die Errichtung von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern im Eigentum

* Es gelten folgende Bestimmungen:
a) Vorlage einer Erfüllungsgarantie in Höhe von 120% der Gesamtbaukosten
b) Erstellung und Vorlage der Kaufverträge gemäß BTVG
c) Bekanntgabe eines Treuhänders und Vorlage der Treuhandverträge
d) Abwicklung (Anweisung) der Förderung über ein Treuhandkonto

https://www.burgenland.at/

Richtlinien der Wohnbauförderung im Burgenland

Wie in allen anderen Bundesländern gelten auch im Burgenland Einkommensobergrenzen:

HaushaltsgrößeEinkommensobergrenze/Jahr
1 Person€ 38.000,–
2 Personen€ 65.000,–
3 Personen€ 66.500,–
4 Personen€ 68.000,–
5 Personen€ 70.000,–

aber es gelten hier auch Mindesteinkommen:

HaushaltsgrößeMindesteinkommen/Monat
1 Person€ 870,–
2 Personen€ 1.200,–
3 Personen€ 1350,–
4 Personen und darüber€ 1500,–

um in den Genuß einer Wohnbauförderung zu gelangen.

Links:

Übersicht der Bundesländer:


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