Förderungen Salzburg
Auch in Salzburg ist das Land für die Fördervergabe zuständig. Wohnbauförderungen gibt es in Salzburg folgende:
Kaufförderung, Errichtungsförderung für Eigentum, Förderung für die Errichtung von Miet- und Kaufwohnungen, Förderung zur Errichtung von Wohnheimen, Sanierungsförderungen, Kaufförderung für Mietkaufwohnungen.
Genaue Details gibt es auf der Homepage des Landes Salzburg.
Als rechtliche Grundlage dienen in Salzburg das Wohnbaufördergesetz 2015 (Fassung 105/2018) sowie die Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2015 (Fassung 106/2018)
Richtlinien der Wohnbauförderung in Salzburg
In Salzburg gelten verschiedenste Richtlinien je nach Objekt/Projekt.
Als Beispiel finden sie hier nachstehend die Einkommensgrenzen für Eigenheime:
eine Person | 35.880 Euro |
zwei Personen | 55.200 Euro |
drei Personen | 59.340 Euro |
vier Personen | 66.240 Euro |
weitere Infos finden sie: | Allgemeine Förderrichtlinien |
Als tolles Hilfsmittel gibt es auf der Homepage des Salzburger Landes einen „Förderrechner für die Wohnbauförderung“. Hier geben sie einfach die abgefragten Eckdaten ein und bekommen am Ende eine (grobe) Schätzung für Ihre Wohnbauförderung.
Links:
Übersicht der Bundesländer: