Förderungen Kärnten

Kärnten hat eine der umfangsreichsten Seiten was die Wohnbauförderung angeht. Zuständig ist die Abteilung 11 (Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau) der Kärnter Landesregierung.
Genaue Details gibt es auf der Homepage des Landes Kärnten.

Als rechtliche Grundlage dient in Kärnten das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF

Richtlinien der Wohnbauförderung in Kärnten

In Kärnten gibt es eine ganze Reihe von verschiedensten Richtlinien die die Wohnbauförderung betreffen. Grob unterteilt in 5 große Gruppen:
1) Neubauförderung
2) Sanierungsförderungen
3) Mietensenkungsprogramm
4) Wohn- & Siedlungsfonds
5) Förderung Feinstaubminderung (Klagenfurt u. Ebenthal)

Genauere Informationen zu den jeweiligen Richtlinien finden sie HIER

Im Bereich der Kärtner Wohnbauförderung fallen neben den oben angeführten Bereichen auch Förderungen für altersgerechtes Wohnen, „raus aus fossilen Brennstoffen“ (Stichwort alte Ölheizungen) wie auch Feinstaubminderung. Auf der Webseite der Kärntner Landesregierung gibt es eine reichliche Auswahl an verschiedensten Wohnbaufiblen sowie auch ein Berechnungstool für die WBF.

Links:

Übersicht der Bundesländer:


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