Förderungen Wien

Wien ist ja bekanntlich “anders”. Zuständig für Förderungen ist hier die MA 50 – die Abteilung “Wohnbauförderung und Schlichtungstelle”. Sie ist für wohnrechtliche Angelegenheiten die zentrale Stelle des geförderten Wohnbaus in Wien. Das obereste Ziel der MA 50 ist es – Zitat- “den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten.”

Anders aber deshalb, weil es neben der MA50 auch noch die MA25 gibt, die für Staddterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser fungiert. Sie prüft mit Ihren Sachverständigen und erstellt unabhängig Gutachten in den Bereichen Bau-, Energie- und Gebäudetechnik, Wohn- und Baurecht, Förderungen, Stadterneuerung sowie barrierefreie Stadt.

In Wien wird Wohnbauförderung hauptsächlich über Wohnbaugenossenschaften und Wohnungsgemeinnützige Bauvereinigungen (WGB) angeboten. Die Förderung erfolgt in Form von niedrigeren Zinsen und Tilgungen für Wohnungskredite. Es gibt auch Möglichkeiten für Wohnungseigentümer, Förderungen für Modernisierungen und Sanierungen zu erhalten.

Einkommensgrenzen gelten für die Inanspruchnahme der Förderung. Diese Grenzen variieren je nach Anzahl der Personen im Haushalt und dem Wohnungsbedarf. Genauere Informationen dazu können auf der Website des Wiener Wohnservice (WWS) gefunden werden.

Die Höhe der Förderungen variiert je nach Art der Förderung und dem Einkommen des Antragstellers. Beispielsweise beträgt die Förderung für den Kauf einer Wohnung durch Wohnbaugenossenschaften oder WGB in der Regel zwischen 15 und 25 Prozent des Kaufpreises. Für Sanierungen und Modernisierungen kann die Förderung bis zu 40 Prozent des investierten Betrags betragen.

Richtlinien der Wohnbauförderung in Wien

Die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung in Wien sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Wohnbedarf. Hier einige Beispiele für Einkommensgrenzen für 1 bis 4 Personen im Haushalt (Stand 2021):

Eine Person: 3.400 Euro
Zwei Personen: 4.250 Euro
Drei Personen: 5.100 Euro
Vier Personen: 5.950 Euro

Es ist zu beachten, dass diese Einkommensgrenzen sich ändern können und für bestimmte Förderungen unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich direkt an die Wiener Wohnservice oder die zuständigen Stellen zu wenden, um die aktuellen Einkommensgrenzen und die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderungen zu erfahren.

Links:

Übersicht der Bundesländer:


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