Immobilienmakler – ein hartes Geschäft

Im Grunde – und das sehen die Wenigsten – hat der Immobilienmakler wirklich umfassende Aufgaben. In gewisser Art ist er Mädchen für Alles. Nämlich zuständig für Aufbereiten, Bewerben, Präsentation, Verhandlung und Begleitung bei der Kaufabwicklung. Warum aber haben Immobilienmakler einen so schlechten Ruf?

Wer braucht Immobilienmakler?

Das ist die Gretchenfrage schlechthin. Die Nachfrage an Maklern in Großstädten wie in Wien geht tendenziell zurück. Wohnungen und Häuser von (geförderten) gemeinnützigen Wohnbauträgern gehen von alleine weg wie die warmen Semmeln. Bei Gemeindewohnungen ist es ähnlich, die Weitergabe findet einerseits innerhalb der Familen statt oder eben durch die Stadt(verwaltung) selbst. Anders sieht es aber bei ausländischem Zuzug aus. Jemand der z.B. aus Deutschland nach Österreich kommt und eine passende Bleibe sucht, wird sich sehr wahrscheinlich eines Immobilienmaklers bedienen.

Woher kommt das schlechte Image?

Der Beruf des Immobilienmaklers ist leider mit vielen Klischees behaftet. Für wenige Male herumtelefonieren oder da und dort mal eine Wohnung zeigen und dann gleich ein paar tausend Euro kassieren – das sind so die häufigsten Vorhaltungen. Zudem wird auch immer wieder kritisiert, dass die (hohen) Vermittlungsprovisionen von den Käufern / Mietern bezahlt werden müssen und nicht von den Verkäufern / Eigentümern.

Was genau macht der Immobilienmakler?

In Österreich müssen Immobilienmakler eine mehrjährige Ausbildung, samt umfassendener Berufserfahrung nachweisen, und können dann ihre Befähigungsprüfung ablegen. (Ausser sie haben bereits einen facheinschlägigen Universitätslehrgang oder einen Fachhochschulstudiengang absolviert. Zudem muss man den Immobilienmakler auch als Garant für eine ordentliche, dem Gesetz entsprechende Kauf- / Mietabwicklung sehen. Die Leistungen, die Makler erbringen umfasst auch die Bewertung, das Bewerben (einbringen in verschiedene Wohnplattformen), die verkaufstaugliche Präsentation einer Immobilie, eventuell Vertragsverhandlungen und eben die ordentliche und korrekte Abwicklung. Das sind insgesamt gesehen recht umfangreiche Agenden, die auch entgolten werden wollen.

Ohne Makler geht´s oft nicht!

Wie hoch sind Maklerprovisionen?

Die Maklerprovisionen sind in Österreich per Gesetz geregelt. In der jeweils geltenden Rechtsvorschrift der Standesregeln für Immobilienmakler sind die gesetzlichen Grenzen
im § 15 Abs. 2 geregelt.

So sehen sie im Detail aus:

Vermittlungsprovision bei Immobilienkauf:
Netto (exkl. MWSt.)Brutto (inkl. MWSt.)
bis 36.336 Euro
4%4,8%
von 36.337 bis 48.448 Euro (Pauschalbetrag)
1.453 Euro1.743,60 Euro
ab 48.449 Euro
3% 3,6%

Maximale Mietprovisionen bei erfolgreicher Vermittlung:

Vermittlungsprovision bei Immobilienmiete:
Höhe
bei unbefristeten Mietverträgen oder Befristungen länger als 3 Jahre
max. 2x Bruttomonatsmieten
bei Mietverträgen mit einer bis zu 3 Jahren Befristung
max. 1x Bruttomonatsmiete
bei unbefristeten Mietverträgen, wenn der Makler gleichzeitig auch Verwalter der Immobilie ist
max. 1x Bruttomonatsmiete
bei Vermittlung von Untermietverträgen von einzelnen Räumen
max. 1x Bruttomonatsmiete
bei Verlängerung des Mietvertrages oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis
max. 1/2x Bruttomonatsmiete

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