Förderungen Oberösterreich
In Oberösterreich ist das Land OÖ für die Fördervergabe zuständig. Gefördert wird im Bereich „Raumordnung“, „Neubau von Eigenheimen“, „Neubau von mehrgeschossigen Wohnungen“ wie auch Förderungen für Adaptierungen und Sanierungen sind vorgesehen.
Genaue Details gibt es auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Als rechtliche Grundlage dient in OÖ das Oö. Wohnbaufördergesetz von 1993 und deren Verordnungen.
Richtlinien der Wohnbauförderung in OÖ
Für alle Wohnbauförderungen gelten in OÖ folgenden Einkommensgrenzen:
eine Person | 37.000 Euro |
zwei Personen | 55.000 Euro |
für jede weitere person ohne Einkommen | 5.000 Euro |
bei Alimentzahlung pro Kind | 5.000 Euro |
Zum Einkommen zählen:
– alle unselbständigen Einkommen abzügl. ev. Werbungskosten
– bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen, ohne Abzug der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen,
der Sanierungsgewinne, abzüglich der festgesetzten Einkommensteuer, sind Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit im Einkommensteuerbescheid enthalten, so sind diese hinzuzurechnen
– 55% des zuletzt festgestellten Einheitswertes bei pauschalierten Land- und Forstwirtschaftsbetrieben
– alle steuerfreien Einkünfte zur Deckung des Unterhaltes die auf einem Rechtsanspruch basierenNICHT zum Einkommen hinzugerechnet werden:
Quelle: Land OÖ – [Link]
– Waisenrenten
– Pflegegeld
– Familienbeihilfe(n)
– Unterhaltsleistungen für Kinder
– Leistungen die Aufgrund einer Behinderung bezogen werden
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