Förderungen Oberösterreich

In Oberösterreich ist das Land OÖ für die Fördervergabe zuständig. Gefördert wird im Bereich „Raumordnung“, „Neubau von Eigenheimen“, „Neubau von mehrgeschossigen Wohnungen“ wie auch Förderungen für Adaptierungen und Sanierungen sind vorgesehen.
Genaue Details gibt es auf der Homepage des Landes Oberösterreich.

Als rechtliche Grundlage dient in OÖ das Oö. Wohnbaufördergesetz von 1993 und deren Verordnungen.

Richtlinien der Wohnbauförderung in OÖ

Für alle Wohnbauförderungen gelten in OÖ folgenden Einkommensgrenzen:


eine Person 37.000 Euro
zwei Personen55.000 Euro
für jede weitere person ohne Einkommen5.000 Euro
bei Alimentzahlung pro Kind5.000 Euro

Zum Einkommen zählen:

– alle unselbständigen Einkommen abzügl. ev. Werbungskosten
– bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen, ohne Abzug der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen,
der Sanierungsgewinne, abzüglich der festgesetzten Einkommensteuer, sind Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit im Einkommensteuerbescheid enthalten, so sind diese hinzuzurechnen 
– 55% des zuletzt festgestellten Einheitswertes bei pauschalierten Land- und Forstwirtschaftsbetrieben
– alle steuerfreien Einkünfte zur Deckung des Unterhaltes die auf einem Rechtsanspruch basieren

NICHT zum Einkommen hinzugerechnet werden:
– Waisenrenten
– Pflegegeld
– Familienbeihilfe(n)
– Unterhaltsleistungen für Kinder
– Leistungen die Aufgrund einer Behinderung bezogen werden

Quelle: Land OÖ – [Link]

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